Jugendversammlung


Die Jugendversammlung ist das höchste Organ der Sportjugend im Gemeindesportverband Lotte e. V.

Gemäß Jugendordnung ist die Jugendversammlung zuständig für folgende Angelegenheiten:

  • Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Jugendvorstands
  • Entgegennahme der Berichte des Jugendvorstands
  • Wahl des Jugendvorstands
  • Beschlussfassung über eingereichte Anträge

Gemäß Jugendordnung ist eine außerordentliche Jugendversammlung einzuberufen, wenn:

  • das Interesse der Sportjugend es erfordert
  • ein mit Zwei-Drittel-Mehrheit gefasster Beschluss des Jugendvorstands vorliegt oder
  • ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder der Sportjugend es schriftlich unter Angabe von Gründen beim Jugendvorstand beantragt.