Die Jugendversammlung ist das höchste Organ der Sportjugend im Gemeindesportverband Lotte e. V.
Gemäß Jugendordnung ist die Jugendversammlung zuständig für folgende Angelegenheiten:
- Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Jugendvorstands
- Entgegennahme der Berichte des Jugendvorstands
- Wahl des Jugendvorstands
- Beschlussfassung über eingereichte Anträge
Gemäß Jugendordnung ist eine außerordentliche Jugendversammlung einzuberufen, wenn:
- das Interesse der Sportjugend es erfordert
- ein mit Zwei-Drittel-Mehrheit gefasster Beschluss des Jugendvorstands vorliegt oder
- ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder der Sportjugend es schriftlich unter Angabe von Gründen beim Jugendvorstand beantragt.