Mitgliederversammlung


Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Gemeindesportverbands Lotte e. V.

Gemäß Satzung ist die Mitgliederversammlung zuständig für folgende Angelegenheiten:

  • Bestimmung der sportpolitischen Richtlinien des Gemeindesportverbands Lotte e. V.
  • Entgegennahme der Berichte des Vorstands
  • Entgegennahme der Rechnungslegung durch den Vorstand
  • Entgegennahme der Kassenprüfberichte
  • Entgegennahme der Berichte von gegebenenfalls besonderen Beauftragten oder Vertreter(inne)n
  • Entlastung des Vorstands
  • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands
  • Wahl der Kassenprüfer/innen
  • Änderung der Satzung und Beschlussfassung über Auflösung oder Fusion des Vereins
  • Beschlussfassung über eingereichte Anträge

Gemäß Satzung muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn

  • das Interesse des Vereins es erfordert
  • ein gefasster Beschluss des geschäftsführenden Vorstands vorliegt oder
  • die Einberufung von mindestens 20 % aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.